für den Trainings- und Wettkampfbetrieb nach §8 (2)

Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19-Lockerungsverordnung der Bundesregierung, die mit 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, können alle Sportarten wieder ohne Mindestabstände ausgeübt werden. Für Sportarten, bei denen es bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt, hat der Verein oder Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

Wir als Sportunion Dobl-Zwaring sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit diesem Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigenverantwortung der Funktionäre, Mitglieder, TrainerInnen und SportlerInnen setzen!

Deshalb gilt, dass SpielerInnen, TrainerInnen sowie BetreuerInnen, die sich krank fühlen, weder an Trainingseinheiten noch an Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben. 

 Tabelle 1: COVID-19 Symptome

Häufigste Symptome

Seltenere Symptome

Schwere Symptome

Fieber

Gliederschmerzen

Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit

Trockener Husten

Halsschmerzen

Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich

Müdigkeit

Durchfall

Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit

 

Bindehautentzündung

 

 

Kopfschmerzen

 

 

Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns

 

 

Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag

 

 

Jegliche Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten; dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei stehen natürlich weiterhin die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen im Verein und auf der Sportstätte an oberster Stelle.

 

1. Verhaltensregeln von SportlerInnen, BetreuerInnen und TrainerInnen

  • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sind die Hände zu Ist dies nicht möglich, sind die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene beim Betreten und Verlassen zu nutzen.
  • Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
  • Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen, Umkleidekabinen, Waschräumen und WC-Anlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann.
  • Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach jedem Training/Spiel.
  • Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.
  • Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
  • Außerhalb des Trainings bzw. Spiels ist zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen weiterhin ein Mindestabstand von 1m einzuhalten.
  • Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1m nicht eingehalten werden kann, sind sowohl von BetreuerIn als auch von SpielerIn ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ausgenommen, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist; z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen während eines Trainings oder Spiels.
  • Als Grundregel ist festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen SpielerInnen nur auf dem Trainings-/Spielfeld stattfinden soll!
  • Es gilt stets, die aktuellen Vorgaben der Vereinsführung bzw. des Sportstättenbetreibers einzuhalten.

 

2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur

  • Am Eingang und im Trainingsbereich der Sportstätte werden ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Wenn die Sportstätte eine Waschmöglichkeit bietet, kann die Desinfektion durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden.
  • Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bei geschlossenen Räumen ist auf eine gute Durchlüftung zu achten. Türen sollten möglichst offenbleiben, damit keine Türgriffe benutzt werden müssen.
  • Bei Trainings wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte.

 

3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material

  • Unvermeidbar mit den Händen zu berührenden Gegenständen und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) sollen zumindest einmal täglich desinfiziert werden.
  • WC-Anlagen und Dusch- und Waschräume sollen täglich desinfiziert werden.
  • Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume/Umkleidekabinen soll mindestens einmal pro Woche sichergestellt werden.
  • Alters- und situationsadäquate Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über Hygiene (Husten/Niesen, …)
  • Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften)
  • Werden Sportgeräte (Tennisschläger, Speer, Hantel etc.) von unterschiedlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verwendet, so sind diese zu desinfizieren.

 

4. Verhalten bei Auftreten eines Sars-CoV-2-Verdachtsfalls bzw. -Infektion

Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Training gestattet bzw. ist ein ggf. laufendes Training sofort einzustellen. Die betroffene Person muss

  • die Sportstätte umgehend verlassen und sich in Selbstisolation begeben
  • die Gesundheitshotline 1450 und die Vereinsführung kontaktieren.

Die Vereinsführung hat umgehend die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren und deren Anweisungen strikt befolgen.

Szenario A: Betroffene/r ist anwesend

  • Der Verdachtsfall ist sofort in einem eigenen Raum unterzubringen.
  • Die Vereinsführung muss sofort den Vereinsarzt sowie die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt) informieren und mit ihr alle weiteren Schritte vereinbaren.
  • Ist ein/e Minderjährige/r betroffen, informiert die Vereinsführung unverzüglich die Eltern/Erziehungsberechtigten des/der unmittelbar Betroffenen.
  • Die weitere Vorgehensweise wird von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden.
  • Dokumentation durch die Vereinsführung, welche Personen Kontakt mit zur betroffenen Person haben bzw. hatten sowie Art des Kontaktes.
  • Dokumentation der Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit durch die Vereinsführung.
  • Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

Szenario B: Betroffene/r ist nicht anwesend

  • Die betroffene Person bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten kontaktieren von zuhause aus unverzüglich die Gesundheitshotline 1450.
  • Die betroffene Person bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren die Vereinsführung.
  • Unmittelbar danach sind von der Vereinsführung der Vereinsarzt und die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren.
  • Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Die Vereinsführung unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen.
  • Dokumentation durch die Vereinsführung, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontakts.
  • Dokumentation der Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit durch die Vereinsführung.
  • Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

 

Hygieneregeln

Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Niesen) sind einzuhalten.

Bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere SportlerInnen ist sicher zu stellen, dass alle SportlerInnen vorher und nachher ihre Hände waschen oder desinfizieren. Wo es möglich ist, ist das Händewaschen dem Desinfizieren vorzuziehen.

Jeder am Trainings- und Wettkampfbetrieb Beteiligte ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!